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  • Flugausfall nach Mexiko: Anspruch auf Rückerstattung, kein Schadenersatz

    15. April 2010 Abgelegt unter Aktuelles | Keine Kommentare

    Im Falle der zahlreichen Flugausfälle wegen des Vulkanausbruches auf Island gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz, sehr wohl allerdings auf vollständige Rückerstattung aller Kosten (Ticketpreis und alle Gebühren) oder eine Umbuchung/Terminänderung. Die Schließung des Luftraumes oder ganzer Flughäfen befreit die Fluggesellschaften von der ansonsten bestehenden Schadenersatzpflicht. Ausführlicher bei Spiegel online

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