Im Falle der zahlreichen Flugausfälle wegen des Vulkanausbruches auf Island gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz, sehr wohl allerdings auf vollständige Rückerstattung aller Kosten (Ticketpreis und alle Gebühren) oder eine Umbuchung/Terminänderung. Die Schließung des Luftraumes oder ganzer Flughäfen befreit die Fluggesellschaften von der ansonsten bestehenden Schadenersatzpflicht. Ausführlicher bei Spiegel online
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Flugausfall nach Mexiko: Anspruch auf Rückerstattung, kein Schadenersatz
15. April 2010 Abgelegt unter Aktuelles | Keine Kommentare















